Freier Eintritt

Die Zeitfensterbuchung ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auch für Inhaber eines gültigen Eintritts obligatorisch.

Aktuell gelten Beschränkungen bei der Besucherzahl, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und die Besuchersteuerung zu verbessern. Durch die Zeitfensterbuchung stellen Sie sicher, dass Sie am gewünschten Besuchstag auch eintreten können.

€ 0.00
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