Mainau GmbH
78465 Insel Mainau
Sehr geehrte Besucher, liebe Gäste, folgende Hinweise und Regeln bitten wir Einzuhalten, um für alle einen schönen Aufenthalt auf unserer Insel zu ermöglichen:
1.1. Es gelten die Öffnungszeiten und Ticketbedingungen gemäß der Aushänge am Inseleingang und im Internet (www.mainau.de).
1.2. Während dieser Öffnungszeiten können Sie den Park mit einer gültigen Eintrittskarte über den offiziellen Eingang am Festland oder im Rahmen der Bodenseeschifffahrt vom See her besuchen. Das Betreten der Insel Mainau erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und über die hierfür vorgesehenen Zutrittswege. Sie haben keinen Anspruch auf die jederzeitige Nutzung aller im Garten befindlichen Anlagen und Einrichtungen.
1.3. Bitte führen Sie die Eintrittskarte während des Besuchs der Insel Mainau mit sich und zeigen sie dem Mainau-Personal auf Nachfrage vor. Der Umtausch von Karten oder Geldersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen mit Ausnahme der in den AGB und lt. Preisverzeichnis geregelten Fälle. Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten können wir nicht leisten.
1.4. Ein Anlanden auf dem Wasserweg mit Schwimmhilfen jeglicher Art sowie schwimmend ist entlang der gesamten Uferlinie der Insel Mainau untersagt. Wenn Sie mit dem Boot anreisen, dürfen Sie an den Landestegen anlegen. Die Beschilderung vor Ort ist zu beachten. Es gilt die Hafenordnung.
2.1. Sie dürfen nur nach Genehmigung durch die Mainau GmbH mit Kraftfahrzeugen über die Brücke auf die Insel Mainau fahren und die Straße zu den Parkplätzen auf der Insel sowie die Wege im Park benutzen. Bitte vermeiden Sie unnötige Fahrtstrecken und Lärm.
2.2. Auf sämtlichen Fahrwegen auf dem Betriebsgelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Parkwegen mit Fußgängerverkehr gilt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit. Im Übrigen gilt auf der Insel Mainau die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweisschilder.
2.3. Für den Aufenthalt der Gäste im Park sind die dafür hergestellten Wege und Plätze vorgesehen. Halten Sie sich bitte an Absperrungen und überschreiten Sie Barrieren nicht. Diese werden bei Eis und Schnee nur teilweise geräumt und gestreut (eingeschränkter Winterdienst).
2.4. Auf der Insel steht nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Sind diese, insbesondere bei Veranstaltungen, alle belegt, suchen Sie die Parkplätze am Festland auf. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Wiesen- und Vegetationsflächen ist nicht gestattet. Im Übrigen gilt für die Nutzung der Parkplätz die Parkplatzordnung in der gültigen Fassung.
3.1. Auf dem gesamten Gelände verhalten Sie sich bitte so, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
3.2. Die Mainau GmbH behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Sie, ihre Vertreter, Hilfspersonen und der Ordnungsdienst dürfen Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, daraufhin untersuchen, ob durch mitgeführte Gegenstände ein Sicherheitsrisiko besteht. Die Risikobeurteilung liegt hierbei allein bei den genannten Personen. Sollten Sie keine angemessene Kontrolle zulassen, kann Ihnen der Eintritt / Aufenthalt auf dem Gelände verwehrt werden.
3.3. Wir bitten Sie, sich während des Besuches der Insel Mainau angemessen zu bekleiden, insbesondere in allen Gebäuden in jedem Fall am Oberkörper und den Beinen zumindest kurze Kleidung (keine Badekleidung) zu tragen.
3.4. Hunde dürfen Sie, an der kurzen Leine geführt, kostenlos mitnehmen. Sie sind von Rasen-, Pflanz- und Spielflächen sowie vom Schmetterlingshaus, vom Schloss und von Ausstellungen fernzuhalten. Die Hinterlassenschaften der Tiere entsorgen Sie als Besitzer bitte unter Zuhilfenahme von Hundekotbeuteln, ordnungsgemäß.
3.5. Abfall entsorgen Sie bitte in den aufgestellten Müllsammelstationen getrennt. Das Entnehmen von Pfandflaschen aus Müllbehältern sowie das Entsorgen von Abfall in den Pflanzflächen ist nicht gestattet.
3.6. Sie dürfen das Gelände mit Inline-Skates, Skateboards, Segways und ähnlichen Fortbewegungsmitteln auf der Insel Mainau ohne ausdrückliche Genehmigung nicht befahren. Nötige Mobilitätshilfen für Sie als Besucher sind dagegen ausnahmslos erlaubt, wie z.B. Rollstühle und Elektromobile. Diese können am Inseleingang gegen Entgelt auch geliehen werden. Ihre Kinder dürfen Roller, Dreiräder oder Laufräder mitnehmen. Dienstfahrräder von Mitarbeitern der Mainau GmbH sind davon ebenfalls ausgenommen. Fahrräder können an den installierten Fahrradständern am Eingang am Festland abgestellt werden.
3.7. Wir bitten Sie, Fundsachen an den Kassen, im Servicezentrum im Torbogengebäude oder bei Mainau-Mitarbeitern abzugeben.
3.8. Musikalische Darbietungen, das individuelle Abspielen von Musik, politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen, Unterschriftensammlungen sind ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Mainau GmbH nicht erlaubt.
3.9. Bitte verzichten Sie für alle Gebäude, das Palmenhaus, das Schmetterlingshaus, die Spielplätze sowie für das Gelände des Bauernhofs auf das Rauchen.
3.10. Das Lagern und Picknicken auf Rasenflächen ist grundsätzlich nicht gestattet. Auf den ausgewiesenen Picknickwiesen in unmittelbarer Nähe der Brunnenarena und am Teich am Südufer dürfen Sie jedoch gern Picknicken. Grillen ist im Park der Insel Mainau grundsätzlich nicht erlaubt und ausschließlich der Mainau Gastronomie im Rahmen von Veranstaltungen möglich. Wir bitten Sie, keine Blumen zu pflücken, Früchte zu ernten oder Pflanzen(teile) zu entnehmen.
3.11. Das Baden und Schwimmen im Bodensee von den Ufern der Insel Mainau aus ist nicht gestattet.
3.12. Bitte bringen Sie keine sogenannten Liebesschlösser oder ähnliche Gegenstände an Brückengeländern, Treppengeländern und ähnlichen Einrichtungen auf dem gesamten Areal der Insel Mainau an. Die Mainau GmbH behält sich das Recht vor, unerlaubt angebrachte Gegenstände zu entfernen und zu entsorgen.
3.13. Das Betreten und Beklettern von Mauern, Kunstobjekten und Denkmälern sowie von Brunnen, Wasserläufen, Teichen und Becken, insbesondere der italienischen Blumen-Wassertreppe, ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Beschädigen, Entfernen oder Umsetzen von Beschilderungen, Sitzelementen und anderer Parkausstattung.
4.1. Jeglicher Handel mit Waren oder Dienstleistungen jeder Art sowie deren Bewerbung bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Mainau GmbH.
4.2. Für gewerbliche Besucher (wie z. B. Lieferanten, Geschäftspartner, Handwerker etc.) ist zusätzlich zu dieser Parkordnung die sog. Fremdfirmenrichtlinie verbindlich.
4.3. Um Sie mit qualitativ hochwertigen Führungen bedienen zu können, finden diese ausschließlich durch die Mitarbeiter der Mainau GmbH statt. Die Durchführung von Gästeführungen durch andere Personen ist deshalb nicht erlaubt.
5.1. Sämtliche Vegetationsflächen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden. Dies gilt insbesondere für die Blumenbeete, in Blüte stehender Blumenwiesen sowie für Gehölz- und Staudenpflanzungen. Das Beklettern von Sträuchern und Bäumen sowie das Befestigen von Hängematten oder Slaklines in Gehölzen ist nicht gestattet. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Veranstaltungen der Mainau GmbH.
5.2. Auf beiden Seiten der Brücke, die die Mainau mit dem Festland verbindet, liegen die Naturschutzgebiete Unter und Obere Güll, die insbesondere als Überwinterungsgebiet für Wasservögel eine internationale Bedeutung genießen. Aus diesem Grund betreten Sie bitte an dieser Stelle den Bodensee nicht. Dies gilt insbesondere auch für Hunde.
5.3. Das Füttern von wilden und in den Gehegen gehaltenen Tieren auf der Insel Mainau ist nicht erlaubt. Die Ziegen im Streichelzoo am Bauernhof dürfen Sie gern - aber bitte nur mit Futter aus dem Tierfutterautomat - füttern.
5.4. Im Schmetterlingshaus gelten die vor Ort bekanntgemachten Öffnungszeiten. Sie können bis 15 Min. vor Schließung die Eingangstür passieren.
5.5. Das Füttern der Tiere im Schmetterlingshaus ist nicht gestattet. Zudem ist es nicht erlaubt, Schmetterlinge zu jagen, einzufangen oder zu berühren. Die Tiere könnten dadurch Schaden nehmen. Die aufgehängten Früchte und Früchte in Schalen dienen zur Ernährung und zum Anlocken der Falter. Bitte die Früchte dort belassen.
6.1. Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet in ihrer Obhut befindliche Kinder während des gesamten Aufenthalts auf der Insel zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere in Wassernähe. Eltern haften für von ihren Kindern verursachte Schäden.
6.2. Das Spielen auf den Rasen- und Wiesenflächen sowie auf den Parkwegeflächen mit Spielgeräten aller Art (zum Beispiel Fußball) ist nicht erlaubt.
6.3. Die Spielplätze im Park der Insel Mainau dürfen nur von Kindern bis einschließlich 12 Jahren benutzt werden.
6.4. Die Wasserfläche im Bereich „Blumis Wasserwelt“ ist kein Badegewässer.
6.5. Aus Sicherheitsgründen wird der Bereich „Blumis Wasserwelt“ videoüberwacht.
7.1. Das Benutzen von Drohnen und sonstigen unbemannten Fluggeräten auf der Insel Mainau ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Überfliegen der Insel Mainau mit Fluggeräten aller Art.
7.2. Sie dürfen gern Pflanzen, Sträucher und die Blumen der Insel für den privaten Gebrauch von den Wegen aus in besucherzugänglichen Bereichen fotografieren.
Werden Fotos in Verbindung mit einem redaktionellen Beitrag über die Insel Mainau veröffentlicht, so ist das Fotografieren ebenfalls erlaubt.
Für Hochzeitsfotografie o.ä. gelten besondere Bestimmungen, die im Servicezentrum der Mainau GmbH im Torbogengebäude erhältlich sind.
7.3. Das Fotografieren, Filmen, Aufnehmen auf Tonträgern u. ä. zu gewerblichen oder anderen nicht privaten Zwecken ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Mainau GmbH gestattet.
7.4. In jedem Fall ist der jeweilige Fotograf bzw. die Fotografin verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte, auch Dritter (z. B. Urheber- und Persönlichkeitsrechte).
7.5. Bei Bild- und Tonaufnahmen nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Besucher.
8.1. Bei besonderen Witterungsverhältnissen (z. B. Regen, Eisregen, Schneefall, Sturm, Unwetter etc.) behält sich die Mainau GmbH vor, die Insel, ggf. teilweise, für die Gäste zu sperren.
8.2. Insbesondere bei einem aufziehenden Sturm bzw. bei einem zu erwartenden Unwetter sind die Besucher verpflichtet, eigenverantwortlich unverzüglich feste Unterkünfte aufzusuchen. Ein Schutzsuchen unter Bäumen, Sträuchern, Spielgeräten etc. ist aufgrund von drohender Lebensgefahr nicht gestattet.
9.1. Der Mainau GmbH und ihren Vertretern steht auf dem gesamten Gelände der Mainau GmbH das alleinige Hausrecht zu. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn ein Besucher auf dem Gelände der Mainau GmbH eine Straftat begeht oder grob gegen die Parkordnung verstößt, ist die Mainau GmbH berechtigt, den Besucher von ihrem Gelände zu verweisen. Das Eintrittsticket wird in diesen Fällen eingezogen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
9.2. Die Mainau GmbH behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Erteilung eines Hausverbots vor.
9.3. Auf dem Gelände der Insel Mainau gilt die am Ort maßgebliche Polizeiverordnung, um die öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Es gelten gesetzlich erlassene Verordnungen, insbesondere hinsichtlich des Verhaltens der sich auf der Insel befindlichen Personen. Wir bitten Sie, diese zu beachten.
9.4. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem lokal geltenden Gesetz über Natur und Landschaftspflege ist die Ortspolizeibehörde sachlich zuständig.
Die Geschäftsführung der Mainau GmbH